Art. 10 Zivilgesetzbuch (ZGB)

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Art. 10

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7 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 3 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

A. Persönlich­keit im Allgemeinen >I. Rechts­fähigkeit >
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