Art. 364 Strafgesetzbuch (StGB)

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Art. 364

489

489 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 15. Dez. 2017 (Kindesschutz), mit Wirkung seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 2947; BBl 2015 3431).

Zweck >
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