Art. 288 Strafgesetzbuch (StGB)

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Art. 288

340

340 Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 22. Dez. 1999 (Revision des Korruptions­­­­­­­straf-rechts), mit Wirkung seit 1. Mai 2000 (AS 2000 1121; BBl 1999 5497).

Bruch amtlicher Beschlagnahme >
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