Art. 761 Zivilgesetzbuch (ZGB)

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Art. 761

1 Der Anspruch auf Sicherstellung besteht nicht gegenüber demjeni­gen, der den Gegenstand dem Eigentümer unter Vorbehalt der Nutz­niessung geschenkt hat.

2 Bei der gesetzlichen Nutzniessung steht der Anspruch unter der besondern Ordnung des Rechtsverhältnisses.

d. Folge der Nicht­leistung der Sicher­heit >
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