Art. 465 Zivilgesetzbuch (ZGB)

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Art. 465

481

481 Aufgehoben durch Ziff. I 3 des BG vom 30. Juni 1972, mit Wirkung seit 1. April 1973 (AS 1972 2819; BBl 1971 I 1200). Siehe jedoch Art. 12a SchlT hiernach.

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