SWISSRIGHTS ist eine interaktive juristische Informationsplattform für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Mit unterschiedlichen Suchmaschinen und Funktionen, hilft es Ihnen schnell Gesetze und Entscheide zu finden.
1 Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines Kindes der adoptierenden Personen.
2 Das bisherige Kindesverhältnis erlischt.
3 Das Kindesverhältnis erlischt nicht zum Elternteil, der mit der adoptierenden Person:
287 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2016 (Adoption), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3699; BBl 2015 877).
II. Name >