Art. 15 Zivilgesetzbuch (ZGB)

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Art. 15

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10 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 7. Okt. 1994, mit Wirkung seit 1. Jan. 1996 (AS 1995 1126; BBl 1993 I 1169).

d. Urteils­fähigkeit >
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