Art. 37 Strafgesetzbuch (StGB)

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Art. 37

3929

29 Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

3. Freiheitsstrafe. >Dauer >
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