Art. 349 Strafgesetzbuch (StGB)

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Art. 349

443

443 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. 5 des BG vom 13. Juni 2008 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes, mit Wirkung seit 5. Dez. 2008 (AS 2008 4989; BBl 2006 5061).

1. Schutz von Personendaten >a. Rechts­grundlagen >
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